Ehrenamtliche Vormundschaft
In 8 Schritten zu Ihrer Vormundschaft
1) Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
2) Wir führen ein Sozialpädagogisches Eignungsgespräch mit Ihnen.
3) Wir benötigen von Ihnen ein erweitertes Führungszeugnis, eine Selbstverpflichtungserklärung und eine unterzeichnete Datenschutzerklärung.
4) Teilnahme an unseren Schulungen zu Vormundschaftsrecht, der Jugendhilfe, Aufenthalts- und Asylrecht, Interkulturelle Kompetenzen und Kinder- und Jugendschutz.
5) Wir melden uns bei Ihnen mit einem konkreten Vermittlungsvorschlag. Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie den Jugendlichen/ die Jugendliche kennenlernen wollen, vereinbaren wir ein Kennenlerntreffen in der Jugendhilfeeinrichtung.
Nach angemessener Kennenlernphase (ca. 2-3 Treffen) entscheiden Sie unabhängig voneinander, ob eine Vormundschaft beantragt wird.
6) Wir übersenden Ihren ausgefüllten Antrag auf Übernahme der Vormundschaft sowie eine Stellungnahme zur Ihrer persönlichen Eignung als Vormund/in und weitere benötigte Unterlagen an das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf.
7) Das Jugendamt leitet den Antrag mit einer Befürwortung im Rahmen der gesetzlich erforderlichen Anhörung des Jugendamtes an das zuständige Amtsgericht (Familiengericht) weiter.
8) Im Folgenden wird sich das Gericht mit Ihnen in Verbindung setzen. Damit das Gericht sich in eigenes Bild machen kann, wird es Sie und in der Regel den/die Jugendliche/n zu einer persönlichen Anhörung laden. (Bitte rechnen Sie damit, dass die Bearbeitungszeit üblicherweise zwischen 4 Wochen und 4 Monaten liegt).
Sie erhalten die Bestallung vom Gericht und sind damit offiziell Vormund/in für Ihr Mündel
Wie geht es danach weiter?
- Alle beteiligten Institutionen unter Beifügung einer Kopie der Bestallungsurkunde über die Bestallung informieren
- Regelmäßigen Kontakt zu Ihrem Mündel halten und alle nötigen Belange klären
- Uns in regelmäßigen Abständen über den Verlauf der Vormundschaft informieren
- Mind. 1x jährlich einen Tätigkeitsbericht (Jahresbericht) ans Familiengericht schicken und die Aufwandsentschädigung beantragen
- Unsere Austauschmöglichkeiten (Erfahrungsaustauschrunden) und Fortbildungen nutzen
- Wir stehen Ihnen die ganze Zeit von Schritt 1) bis zum 18. Geburtstag des Mündels beratend zur Seite
- Auch nach dem 18. Geburtstag können Sie den/die Jugendliche/n als Pate/ Patin weiter unterstützen. Auch hier sind wir für Sie Ansprechperson