Cura Vormundschaftsverein
Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Mehrere Tausend Kinder und Jugendliche sind ohne ihre Eltern aus ihrer Heimat nach Deutschland geflüchtet.
Sie kommen aus Ländern, in denen Krieg und Gewalt herrschen und Perspektiven für die Zukunft fehlen. Die Minderjährigen müssen hier ohne ihre Familien leben, eine neue Sprache lernen, sich in unserem Land mit seinen Regelungen und Umgangsformen zurechtfinden.
Das Familiengericht bestellt nach Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge eine Vormundin oder einen Vormund für den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.
Steht eine geeignete Einzelvormundin oder eine geeigneter Einzelvormund zur Verfügung, so ist diese Einzelvormundschaft vorrangig vor den andern Formen der Vormundschaft vom Familiengricht zu bestellen(§1791 b Abs. 1 Satz 1 BGB). Auch eine nachträgliche Bestellung eines/r ehrenamtlichen Einzelvormundes/in ist, auf Antrag, möglich.
Der Cura Vormundschaftsverein hat es sich zur Aufgabe gemacht Personen zu finden, die ehrenamtlich für unbegleitete minderjährige Geflüchtete eine Einzelvormundschaft übernehmen und für ihre oder seine Rechte eintreten.
Die Aufgaben innerhalb einer Vormundschaft umfassen grob
- die Personen- und Vermögenssorge
- die Klärung der Gesundheits- und Unterbringungsfragen
- das Aufenthaltsbestimmungsrecht
- die Klärung der schulischen Betreuung
- die Regelung der Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten
- bei Bedarf Hilfeleistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
Bei jeder Entscheidung muss immer das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen sowie die Partizipation des Mündels an Entscheidungen sichergestellt werden.
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