Ehrenamt
Beteiligung und Ehrenamtliche Mitarbeit
Ehrenamtliche Betreuerin / ehrenamtlicher Betreuer werden
Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin/ehrenamtlicher Betreuer? Wollen Sie einer Person aus Ihrem Angehörigen- oder Bekanntenkreis oder einem fremden Menschen helfen, weil dieser seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Sie können sich bei uns persönlich beraten lassen. Unsere Mitarbeiter/-innen an den Standorten in Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg sind gerne für Sie da.
Anforderungen an rechtliche Betreuer/-innen
- Fähigkeit, sich auf andere Menschen einstellen zu können
- Freude an der Arbeit auch mit schwierigen Menschen
- Keine Scheu vor Behörden- und Verwaltungsarbeiten
- Organisationsfähigkeiten
- Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit
- Bereitschaft, sich über längere Zeit auf dieses Ehrenamt einzulassen
- Teilnahme an einem Einführungsseminar
Das bieten die Cura-Betreuungsvereine rechtlichen Betreuer/-innen an
- Beratung und Unterstützung
- Fortbildung und Qualifizierung
- Erfahrungsaustausch
- Beratung auch in türkischer Sprache
Aufgabenspektrum eines rechtlichen Betreuers
Rechtliche Betreuung bedeutet nicht die Ausführung lebenspraktischer Hilfen (wie z.B. Körperpflege, Haushaltsführung). Das Spektrum der Aufgaben reicht von der Vermögenssorge, Zustimmungen zu Heilbehandlungen und der Bestimmung des Aufenthalts sowie- mit vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung - der Anordnung freiheitseinschränkender Maßnahmen, Unterstützung bei der Organisation von Hilfen bis hin zu umfangreichen Verwaltungsaufgaben. Der Wille und die Bedürfnisse des betreuten Menschen stehen im Vordergrund und sie können nur ermittelt werden, wenn der persönliche Kontakt zu den betreuten Menschen gepflegt wird.
Eine Betreuung beantragen
Eine Betreuung kann von den Betroffenen beim zuständigen Betreuungsgericht selbst beantragt werden. Ist dies nicht möglich, kann sie ohne Antrag von Amts wegen eingerichtet werden (außer bei körperlich behinderten Menschen). Auch andere Personen können die rechtliche Betreuung anregen.
Soweit der Betroffene nicht selbst in der Lage ist, seine Interessen ausreichend wahrzunehmen, wird vom Betreuungsgericht eine Verfahrenspflegschaft eingerichtet, die von einer anderen Person ausgeübt wird.
Das Betreuungsgericht fordert ein Sachverständigengutachten oder fachärztliches Gutachten an, das Auskunft über die Notwendigkeit oder den Umfang einer Betreuung gibt. Stellt das Gericht den Bedarf für eine rechtliche Betreuung fest, erfolgt eine persönliche Anhörung des betroffenen Menschen durch den Richter. Die Dauer der Betreuung wird zunächst auf maximal sieben Jahre begrenzt.
Aufwandsentschädigung
Nach der Bestellung durch das Betreuungsgericht erfolgt ein mündliches Verpflichtungsgespräch. Hier werden von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger die wesentlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betreuungsarbeit erörtert. Angehörige der betreuten Person sind in der Regel von bestimmten Pflichten zur Genehmigung und von der Rechnungslegung befreit. Der Betreuerausweis wird übergeben.
Die Betreuerin/der Betreuer hat ein Recht auf Ersatz der durch die Tätigkeit entstandenen Aufwendungen, entweder als Pauschale (jährlich 399,00 €), oder als Abrechnung unter Vorlage von Einzelbelegen.
Veranstaltungen
- Mittwoch, 01. Februar 2023 16:00 - 18:00 Umgang mit Schulden in der rechtlichen Betreuung
- Donnerstag, 02. Februar 2023 18:00 - 20:00 Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtigte
- Donnerstag, 16. Februar 2023 18:00 - 20:00 Das Ende der Betreuung - Was muss noch veranlasst werden?