Zur Orientierung für Menschen mit Behinderungen

Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung Erwachsener

Was bedeutet rechtliche Betreuung?

Manchmal kommt es vor, dass ein erwachsener Mensch seine rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst besorgen kann. Gründe hierfür können geistige oder seelische Behinderungen, psychische Erkrankungen, aber auch körperliche Behinderungen sein. Sind die Einschränkungen so stark, dass herkömmliche Hilfen durch Freunde oder Angehörige nicht mehr ausreichen und gibt es keine Vorsorgebevollmächtigung, kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht die Möglichkeit vor, dass von dem zuständigen Betreuungsgericht (Amtsgericht) ein anderer erwachsener Mensch zum gesetzlichen Vertreter für den betreuten Menschen bestellt wird (§§ 1896 ff BGB).

Eine rechtliche Betreuung wird durch das Betreuungsgericht gemäß § 1896 BGB angeordnet, wenn ein erwachsener Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung oder seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann und andere Hilfen nicht vorhanden sind, zum Beispiel in Form einer Vorsorgevollmacht.

Im Rahmen des Betreuungsgesetzes wird ein/e Betreuer/-in bestellt, welche/r die Interessen dieses Menschen gegenüber öffentlichen und privaten Stellen und Personen vertritt.

Selbständige Lebensführung soweit möglich

Seit 1992 ist die Vormundschaft und Entmündigung Erwachsener abgeschafft.Die Anordnung einer rechtlichen Betreuung bedeutet nicht automatisch, dass die betreute Person geschäftsunfähig ist. Die rechtliche Handlungsfähigkeit der betreuten Person wird durch die Betreuung nicht eingeschränkt, sondern ist ausschließlich vom Ausmaß der bestehenden Erkrankung oder Behinderung abhängig. Ziel des Gesetzes ist es, die Rechte der betreuten Menschen zu stärken, und soweit möglich, zu einer selbständigen Lebensführung zu befähigen. Hierbei helfen die Betreuer/-innen.

Cura ist anerkannter Betreuungsverein für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg.

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